Online-Petition
DIE NEUE IMMOBILIEN-ERTRAGSSTEUER
Bisher war der Verkauf von im Privatvermögen gehaltenen Immobilien nach Ablauf der Spekulationsfrist von zehn bzw. in Einzelfällen von 15 Jahren steuerfrei. Die Spekulationsfrist wurde nun abgeschafft und die Immobilien-Vermögenszuwachssteuer per 1.April 2012 eingeführt.
Immobilien-Altbestand ab dem 1.April 2002
Sämtliche Immobilien, die seit dem 1.4.2002 erworben wurden, unterliegen nun ab dem 1.4.2012 einer Vermögenszuwachssteuer von 25%. Die 25% beziehen sich auf den Veräußerungsgewinn (Differenz zwischen Anschaffungs-und Verkaufspreis).
Beispiel: Ein Haus wurde 2003 um 150.000 Euro gekauft. Im Juni 2012 wird es um 210.000,-Euro verkauft. Der Veräußerungsgewinn beträgt 60.000,- Euro. Dieser Gewinn wird ab 1.4.2012 mit 25% besteuert. Die Steuerbelastung beträgt somit 15.000,- Euro. Die gleiche Regelung trifft auf Liegenschaften zu, die seit dem 1.4.2002 von Grünland in Bauland umgewidmet wurden und nun verkauft werden.
Achtung: Nach 10-jähriger Besitzzeit wird die Inflation berücksichtigt. Ab dem elften Jahr darf für jedes Jahr 2% vom Veräußerungsgewinn abgezogen werden, höchstens aber 50%. Ebenfalls steuermindernd wirken sich Instandsetzungsmaßnahmen bzw. nachträgliche Herstellungsmaßnahmen auf die Bemessungsgrundlage, den Veräußerungsgewinn, aus.
Immobilien-Altbestand vor dem 1.4.2002
Bei Immobilien, welche vor dem 1.4.2002 erworben wurden, ist die Bemessungsgrundlage der Verkaufspreis. Wird solch eine Immobilie nun verkauft, wird der Verkaufspreis mit 3,5% besteuert (hier geht man von einem maximalen Veräußerungsgewinn von 14% des Verkaufspreises aus. Ist der tatsächliche Veräußerungsgewinn geringer, so kommt dieser zum Ansatz. Auf diese 14% beträgt die Einkommensteuer fix 25%. Daraus ergibt sich eine maximale Effektiv-Besteuerung von 3,5% auf den Verkaufspreis).
Bei Grundstücken, die vor dem 1.1.1988 von Grünland in Bauland umgewidmet wurden, wird der Verkaufspreis ebenfalls mit 3,5% steuerbelastet. Bei Grundstücken, deren Umwidmung zwischen dem 1.1.1988 und 31.3.2002 stattgefunden hat, wird deren Verkaufspreis mit 15% besteuert.
Hauptwohnsitz bleibt von der Regelung befreit
Selbst hergestellte Gebäude, die nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben, sind steuerbefreit. Ebenfalls gilt dies für Immobilien, welche ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mind. 2 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz aufgegeben wird.
Die Hauptwohnsitzbefreiung wird erweitert auf die Fälle, in denen die Liegenschaft innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mind. 5 Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. Diese Befreiung ist auf Betriebsvermögen nicht anwendbar.
RÜCKNAHME DER IMMO-ERTRAGSSTEUER!
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die österreichischen Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer solidarisieren sich für eine Rücknahme der Immo-Ertragssteuer und fordern gleichzeitig einen Stopp für weitere Steuern und Gebühren betreffend Haus-, Grund- und Wohnungseigentum. Viele fleißige Menschen haben in der Vergangenheit dem Staat wie auch den bestehenden Gesetzen vertraut, haben auf dieser Basis große Investitionen mit Wirtschaftsankurbelung gesetzt und fühlen sich heute durch die Immo-Ertragssteuer mit Rückgriff auf einen langen Zeitraum in die Vergangenheit um ihren wirtschaftlichen Erfolg geprellt. Die fatalen Folgen dieses kontraproduktiven Gesetzes für den Wirtschaftsstandort Österreich sind bereits klar erkennbar:
- Das Vertrauen der Menschen in den Staat und seine Gesetze wurde einmal mehr erschüttert.
- Das Gesetz (Immo-Ertragssteuer) ist ein Fiasko für die Staatskassa, für die Realwirtschaft wie auch für die Leistungsbereitschaft der Bürger. Ganz nebenbei hat diese fragwürdige Initiative der Regierung zu einer „Schwarzgeld-Tendenz" geführt.
- Der Staat hat aus dieser Immo-Ertragssteuer 2013 um 40 % weniger eingenommen als budgetiert.
- Die 2013 lukrierten Einnahmen des Staates in der Höhe von 213 Millionen Euro aus der Immo-Ertragssteuer hätte der Staat bei Beibehaltung der alten Gesetzlage (Einnahmen aus der Grunderwerbssteuer, Wirtschaftsauswirkungen usw.) ohne Anstrengung erreichen können. Durch die Verunsicherung der Menschen wurden tausende Wohnungen/Häuser/Grundstücke nicht verkauft und damit auch und damit auch Investitionen für die Wirtschaft nicht im Ausmaß der früheren Jahren getätigt. Allein dieser enorme Schaden für die Realwirtschaft sowie die Negativbilanz für den Mieter hat sich die Immo-Ertragssteuer zudem als künstlicher Preistreiber entwickelt. Wie soll der Fleißige durch diese weitgehend unbedachte „Geldbeschaffungsaktion des Staates" seine Motivation aufrechthalten und wie soll mit solch destruktiven Maßnahmen eine Wirtschaft noch nachhaltig funktionieren oder gar „entfesselt" werden?
Was wir fordern:
- Die Immo-Ertragssteuer ist erwiesenermaßen für den Staatshaushalt sowie für die gesamte Wirtschaft kontraproduktiv. Die Menschen fühlen sich insbesondere durch den steuerlichen Rückgriff in die Vergangenheit hintergangen und haben einen großen Vertrauensverlust in den Staat und seine Gesetzgebung erlitten.
Wir fordern daher Gerechtigkeit sowie ein Rücknahme der Immo-Ertragssteuer.
Was wir planen:
- Unterschriftenaktion/Petitionen, Protestschriften und Veranstaltungen
- Eine österreichweite Sammelklage gegen die Immo-Ertragssteuer ist in Vorbereitung, sollten Sie sich dieser Klage mit einem aktuellen Anlassfall anschließen wollen, bitte ich um eine Zuschrift. Die Rechtsanwaltskanzlei Wildmoser/Koch und Partner mit Sitz u.a. in 1010 Wien, Operngasse 2, wird die Klage allenfalls bis zum OGH vertreten. Der Kostenanteil für jeden Kläger reduziert sich mit einer höheren Teilnehmerzahl. Der genaue Kostenanteil wird nach Bekanntwerden der Teilnehmerzahl ausgehandelt und schriftlich für eine Disposition bekannt gegeben.
Meine Bitte:
- Sollten Sie mir generell (ohne Wunsch für eine Sammelklage) zustimmen, ersuche ich Sie um eine kurze Rückantwort. Für eine fundierte Protestnote an die Bundesregierung bitte ich um Unterzeichnung der Online-Petition. Auf Wunsch kann ich Ihnen über einen Newsletter zu Fortschritten und geplanten Aktionen berichten.
Mit freundlichen Grüßen
Kaspar ERATH
Anfragen: erath@aon.at